Aufgaben und Ziele des Innovationsschwerpunkts Luftfahrt

Die Transformation weg von fossilen Energieträgern ist in der Luftfahrt untrennbar mit der Herstellung und Verwendung von Sustainable Aviation Fuels (SAFs) verbunden. Diese Flüssigkraftstoffe sind nahezu identisch mit herkömmlichem Kerosin und erfüllen damit technische und sicherheitsrelevante Anforderungen. SAFs können heute schon beigemischt und in den bereits bestehenden Triebwerken (für Kurz-, Mittel- und Langstrecke) und Tankinfrastrukturen eingesetzt werden. Langfristiges Ziel des Innovationsschwerpunktes Luftfahrt ist es, bis 2050 soviel SAF für den Flugverkehr verfügbar zu machen, dass der Kraftstoff in Reinform vertankt werden kann. Die Reduktion zusätzlicher nicht CO2-verursachter Klimawirkungen wird dabei ebenfalls angestrebt. Betreut wird der Innovationsschwerpunkt vom Deutschen Luft- und Raumfahrtzentrum (DLR), dem Kompetenzzentrum für Klima- und Lärmschutz im Luftverkehr (CENA) und der Deutschen Lufthansa (DLH), beziehungsweise der Fluggesellschaft Condor.

Folgende Handlungsfelder werden im Projekt InnoFuels durch den Innovationsschwerpunkt Luftverkehr bearbeitet:

  • Betrachtung luftfahrtspezifischer staatlicher Regelungen und Gesetze, zu Beimischquoten, Nachhaltigkeitskriterien, Carbon Border Adjustment
    Mechanism. Bei diesem Themenfeld besteht eine enge Verlinkung zum Innovationsschwerpunkt Markt & Regulgierung.
  • Betrachtung von Regeln und Standards in der Luftfahrt-Industrie, z.B. Zertifikate im Kompensationshandel, Greenhouse Gas Protocol, Science Based Targets, Nutzungskriterien bei Infrastruktur wie dem Central European Pipeline System.
  • Betrachtung der technischen Umsetzung und des Markthochlaufs von SAFs, zum Beispiel ASTM/EASA Zulassung, Multiblends und neue Kraftstoffe wie monozyklische Alkane oder biologisch produzierte Kraftstoffe.

Folgende Handlungsfelder werden im Projekt InnoFuels durch den Innovationsschwerpunkt Luftverkehr bearbeitet:

  • Betrachtung luftfahrtspezifischer staatlicher Regelungen und Gesetze, zu Beimischquoten, Nachhaltigkeitskriterien, Carbon Border Adjustment
    Mechanism. Bei diesem Themenfeld besteht eine enge Verlinkung zum Innovationsschwerpunkt Markt & Regulgierung.
  • Betrachtung von Regeln und Standards in der Luftfahrt-Industrie, z.B. Zertifikate im Kompensationshandel, Greenhouse Gas Protocol, Science Based Targets, Nutzungskriterien bei Infrastruktur wie dem Central European Pipeline System.
  • Betrachtung der technischen Umsetzung und des Markthochlaufs von SAFs, zum Beispiel ASTM/EASA Zulassung, Multiblends und neue Kraftstoffe wie monozyklische Alkane oder biologisch produzierte Kraftstoffe.

NOW Factsheet zur EU-Verordnung reFuelEU Luftfahrt

EU-Verordnung ReFuelEU Luftfahrt

 

Im Oktober 2023 hat die Europäische Union (EU) die Verordnung zur Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für nachhaltigen Luftverkehr verabschiedet, auch bekannt als ReFuelEU Luftfahrt. Die Verordnung beabsichtigt die Förderung eines nachhaltigen kommerziellen Luftverkehrs in der EU, indem verbindliche Beimischungsquoten für SAFs festgelegt werden.

 

Demnach soll der Prozentsatz von SAF, der Kerosin beigemischt werden muss, 2025 bei 2 Prozent liegen und bis 2030 auf 6 Prozent, 2035 auf 20 Prozent, 2040 auf 34 Prozent und bis 2050 auf 70 Prozent ansteigen.

 

Ein spezielles Unterziel für synthetische Kraftstoffe, die aus grünem Wasserstoff gewonnen werden, wird ebenfalls ab 2030 in Kraft treten. Der Anteil von 1,2 Prozent wird bis 2035 auf 5 Prozent erhöht und soll bis 2050 35 Prozent erreichen.